Der Landeselternausschuss zeigt sich erfreut, dass auf Drängen der Bezirke noch einmal 4,5 Mio. € für weitere Luftreinigungsgeräte bereitgestellt werden, um den angezeigten Mehrbedarf zu decken.
Laut unserer Information sollen die Geräte diesmal zentral durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beschafft werden. Dieses Vorhaben sehen wir aus folgenden Gründen sehr kritisch: Die BIM hat bei ihrer Ausschreibung der Geräte für die beruflichen Schulen laut Bericht des Tagesspiegels vom 05.01.2021 die Ausschreibungskriterien mit 60% auf den Preis und nur zu 4% auf die Lautstärke ausgerichtet. Diese Entscheidung geht weit an der Realität im Klassenraum vorbei. Nicht alle Schüler*innen haben eine laute, tragende Stimme, der Mundnasenschutz dämpft noch einmal zusätzlich. Die Kommission für Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt hat darauf hingewiesen, das geeignete Geräte unter 40 dB (A) Geräuschpegel (Dauerschallpegel) haben sollen.[1] Einige Bezirke haben entgegen den Aussagen der Senatsbildungsverwaltung eigene Ausschreibungskriterien auf den Weg gebracht und dabei deutlich andere Gewichtungen auf die Lautstärke, aber auch auf die Volumenleistung, Handhabung, Wirtschaftlichkeit usw. gelegt. Im Ergebnis sind andere Geräte beschafft worden, als solche, die bei der BIM aktuell den Zuschlag erhalten haben.
Wir befürchten, dass das geplante Verfahren zu Problemen führt, wenn an der gleichen Schule unterschiedliche Geräte ankommen, die sich qualitativ deutlich voneinander unterscheiden, z. B. bei der Geräuschentwicklung. Es steht zu befürchten, dass zu laute Geräte nicht oder nicht in der notwendigen Leistungsstufe genutzt werden. Damit wäre der gewünschte Effekt dahin.
Die Bezirke haben sich in ihren Ausschreibungen vielfach für geeignete Geräte entschieden. Trotzdem gibt es aus der Praxis erste Rückmeldungen, dass Geräte zu laut oder zu groß für kleine Räume mit schlechter Lüftungssituation sind. Außerdem kann die Aufstellung innerhalb eines Stromkreises bei parallelem Betrieb mehrerer Elektrogeräte zu Problemen führen.
Was passiert, wenn über die zentrale Ausschreibung Geräte ausgewählt werden, die in der Ausschreibung der Bezirke in der Auswahl, z. B. aus o. g. Gründen durchgefallen sind? Warum könnten die Bezirke die bereits vorhandenen Ausschreibungen nicht erneut starten oder bei ausgewählten Herstellern mit entsprechender Verfügbarkeit einfach direkt nachbestellen?