Im Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Thema „Leistungsbewertung in der Zeit nach der Schulschließung“ vom 23. April 2020 heißt es für die Primarstufe (1. bis 6. Klasse an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen) und Sekundarstufe I, dass sich die Kinder durch die Bewertung von Hausaufgaben gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/2020 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern dürfen.
Die Erfahrung aus einer Vielzahl von Rückmeldungen zeigt dazu einen sehr unterschiedlichen Umgang der Lehrkräfte. Es gibt Schulen, die haben per Schulkonferenz-Beschluss eine Bewertung von Hausaufgaben grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Beschlüsse wurden vor den Schulschließungen unabhängig von Covid-19 gefasst. In anderen Schulen bewerten einzelne Lehrkräfte die Hausaufgaben aus der Zeit der Schulschließung und somit das Ergebnis aus dem Fernunterricht und andere Lehrkräfte bewerten diese Arbeitsergebnisse nicht. Teilweise wurden mit den Aufgaben auch Lösungsblätter übermittelt, sodass eine Bewertung nicht objektiv möglich sein kann und teilweise auch unklar ist, wer diese Leistung erbracht hat.
Diese unterschiedliche Herangehensweise führt dazu, dass sich Schüler*innen mit schlechteren Leistungen nicht verbessern können und die gezeigte Anstrengungsbereitschaft im Fernunterricht, die zum Teil viel zeitintensiver als Präsenzunterricht war, nicht honoriert wird. Hier entsteht eine deutliche Ungleichbehandlung, da eine Leistungsverbesserung nicht möglich ist.
Für die Sekundarstufe I und Einführungsphase (11. Klasse an ISS und Gemeinschaftsschulen) heißt es mit Bezug auf noch zu schreibende Klausuren bzw. Klassenarbeiten: „Bei Vorliegen zwingender organisatorischer Gründe kann auf diese Klausur verzichtet werden.“ Für die Primarstufe wird davon ausgegangen, dass die Mindestanzahl der Klassenarbeiten bereits geschrieben wurde und mit der Reduzierung um eine Klassenarbeit keine mehr geschrieben werden muss. Das Gegenteil ist aus uns zahlreichen vorliegenden Fällen bekannt geworden.
Während einige Sekundarschulen vom Ausnahmefall Gebrauch machen und mit den Schüler*innen die Situation rund um die Schulschließung aufarbeiten und versuchen nicht erteilten Präsenzunterricht nachzuholen, schreiben andere Schulen - aus nicht nachvollziehbaren Gründen - die noch maximal mögliche Anzahl von Klassenarbeiten bzw. Klausuren, teilweise in Fächern, die im reduzierten Präsenzunterricht nicht unterrichtet werden.
In der Primarstufe zeichnen sich ebenfalls Unterschiede ab. Einigen Schulen schreiben noch viele Klassenarbeiten, teilweise mit zu kurzer Ankündigungszeit und mit maximal möglicher Anzahl von drei Arbeiten pro Woche zu Unterrichtsinhalten aus der weit zurückliegenden Zeit vor der Schulschließung und teilweise zu Inhalten, die man sich unter teils sehr unterschiedlichen Bedingungen im Fernunterricht selbst erarbeiten musste. Andere Schulen hingegen haben für sich - begrüßenswerterweise - beschlossen keine Klassenarbeiten zu schreiben oder bleiben für sich bei dem o. g. Grundsatz, dass sich die Schüler*innen nur verbessern und keinesfalls verschlechtern dürfen. Leider folgen nicht alle Lehrkräften innerhalb dieser Schulen den Empfehlungen - die auch von einzelnen regionalen Schulaufsichten ausgesprochen wurden - und schreiben statt Klassenarbeiten schriftliche Leistungskontrollen, wobei auch schlechte Ergebnisse in die Schuljahresnote einfließen.
Auch hier ergeben sich Ungerechtigkeiten, die zu einer uneinheitlichen Bewertung führen. Nicht nur, aber in besonderem Maße sind Schüler*innen der 5. Klasse betroffen, deren 2. Halbjahreszeugnis Bestandteil der Förderprognose und damit der Empfehlung für die Schulart, aber auch Grundlage für das Auswahlverfahren (Aufnahmekriterium: Durchschnittsnote der Förderprognose) ist.
Wir haben mehrfach versucht die Senatsbildungsverwaltung zu einem Nachsteuern zu bewegen. Leider ohne Erfolg und mit der Begründung, dass es sich um pädagogische Entscheidungen handelt.
Das einzige Entgegenkommen ist allgemeiner Natur. Wenn es Probleme in Zusammenhang mit der Leistungsbewertung gibt, die mit den Lehrkräften und innerhalb der Schulen über die Schulleitungen nicht geklärt werden, steht die Schulaufsicht zur Klärung zur Verfügung. Entsprechende Kontaktdaten haben wir in einem früheren Beitrag unter https://t1p.de/2di2m bereitgestellt.
Wir möchten uns abschließend mit der Empfehlung an die Eltern wenden, zusammen mit den Lehrkräften Lösungen zu finden, dass wenn unbedingt noch Noten erteilt werden sollen, dann nach dem Grundsatz, dass die aktuelle Situation keinen Nachteil für die Schüler*innen haben darf und sich somit die Bewertungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/2020 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern dürfen!