Der Landeselternausschuss fordert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
auf, nachstehende Korrekturen an den bislang bekannten Bestimmungen für
den Einstieg von Personen in den öffentlichen Schulbetrieb vorzunehmen:
1. Den langfristigen Verzicht auf pädagogisch, didaktische Befähigung von Quereinsteigern bei der Unterrichtung von Schülern, einer Kernkompetenz des Lehrwesens, gefährdet den schulischen Erfolg von Berliner SchülerInnen in unzulässiger Weise und hat zu unterbleiben. Das Durchlaufen einer regulär ausgestalteten Referendariatszeit zu gleichen Bedingungen für alle
im Berliner Schulbetrieb unterrichtenden Personen hat obligatorisches Ausbildungsprogramm zu bleiben und ist darüber hinaus einem noch zu leistenden Zweitfachstudium vorzuziehen.

2. Die von breiter Basis attestierte Überforderung von Personen beim berufsbegleitenden Staatsexamenserwerb und gleichzeitiger Unterrichtsverpflichtung von 19 bzw. 21 Wochenstunden ist zu Gunsten eines qualitativ wünschenswerten Unterrichts und der Ausbildung von Lehrern auf das übliche Maß der Unterrichtsverpflichtung von Referendaren zu reduzieren.
Dies betrifft ebenso die Zeit während des Studiums eines Zweitfaches.

3. Eine obligatorische Festeinstellung von Lehramtsanwärtern, ungeachtet eventueller schlechter Staatsexamensergebnisse, ohne der bisherigen Auflage sich über Castings an Schulen bewerben zu müssen, untergräbt eine wesentliche Motivation für gute Examensabschlüsse und die Erfordernis sich auch in Berlin eine Anstellung an Schule verdienen zu müssen. Dies kommt einem Freifahrtsschein in ein Arbeitsverhältnis gleich, dass eine Examensbenotung nahezu überflüssig macht. Dies widerspricht allen qualitätssichernden Grundlagen für einen erfolgreichen Schulbetrieb.

4. Dem bisher durch nennenswerten, zusätzlichen Betreuungsaufwand für Berufseinsteiger in den Schulen unberücksichtigte Lehrerstundenzumessungsschwund ist endlich Rechnung zu tragen und für diesen notwendigen Mehraufwand sind den Schulen entsprechende Ermäßigungsstunden zuzuerkennen.

5. Die Festschreibung der Anerkennung stark reduzierter Lehrerausbildung in Berlin ist nicht hinnehmbar. Die Einführung eines berufsbegleitenden, reduzierten Studiums eines Zweitfaches für Quereinsteiger auf ca. 20 Semesterwochenstunden zur Gleichstellung mit regulär ausgebildeten LehrerInnen ist weder vor den SchülerInnen noch vor den Kollegien zu verantworten
und nivelliert über die Hintertür einer Verordnung die Lehrerausbildung in Berlin in inakzeptabler Weise nach unten. Eine vergleichbare Ausbildung von Quereinsteigern gegenüber dem regulären Lehrerpersonal ist sicherzustellen.