07.12.2012
Kostspielige Vereinbarung ersetzt den Schultrojaner
Lehrer dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken künftig auch digital vervielfältigen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Darauf haben sich die Kultusminister der Länder auf ihrer Konferenz am Donnerstag in Bonn mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition geeinigt. Zur Veranschaulichung des Unterrichts dürfen demnach 10 Prozent von Druckwerken, die nach 2004 erscheinen sind, beziehungsweise maximal 20 Seiten eingescannt werden.
Weiterlesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kostspielige-Vereinbarung-ersetzt-den-Schultrojaner-1764315.html
06.12.2012
Verzicht auf Schultrojaner. Bundesländer einigen sich mit Schulbuchverlagen
Sollen Spähprogramme auf Schulcomputern nach illegalen Buchkopien suchen dürfen? Darum entbrannte ein heftiger Streit zwischen Ländern, Lehrern und Schulbuchverlagen. Jetzt gibt es eine neue Vereinbarung: Kein Trojaner, dafür mehr Geld für die Verlage.