Ratgeber
Freitag, 9. Dezember 2011 02:14
Meine Tochter ist noch minderjährig und besucht seit diesem Schuljahr ein Oberstufenzentrum. In ihrer Klasse sind die meisten Kinder schon volljährig. Gibt es dann trotzdem noch eine Elternversammlung? Verena S., Tempelhof
In den Oberstufenzentren (OSZ) sollen die beruflichen Schulen Berlins, also die beruflichen Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Fachschulen, unter einer gemeinsamen Schulleitung organisatorisch zusammengefasst werden. Sie werden in Abteilungen gegliedert und sollen sich nach dem Willen des Gesetzgebers zu Kompetenzzentren entwickeln. Nach der Schulstrukturreform und der Gründung der Integrierten Sekundarschulen (ISS) werden die OSZ noch wichtiger, da die ISS mit ihnen kooperieren sollen.
Grundsätzlich haben die Eltern die gleichen Rechte wie in den anderen Schularten. So haben die Eltern minderjähriger Schüler auch an den OSZ das Recht, in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten informiert und beraten zu werden. Gleich ist auch, dass Eltern volljähriger Schüler nur mit schriftlicher Genehmigung der Schüler Auskünfte erhalten, es sei denn, die Schüler haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und es geht um ein deutliches Absinken des Leistungsstandes, eine Nichtversetzung, die Nichtzulassung zu einer Prüfung und das Nichtbestehen einer Prüfung, die Androhung und Verhängung von Ordnungsmaßnahmen oder die Abmeldung von der Schule.
Unterschiedlich geregelt ist, dass Elternversammlungen nur auf Verlangen von einem Fünftel der Eltern Minderjähriger einer Klasse oder Jahrgangsstufe stattfinden. Eine Besonderheit ist es auch, dass an den OSZ für jede Abteilung, die vollzeitschulische Bildungsgänge anbietet oder mindestens drei Klassen oder Jahrgangsstufen umfasst, eine Abteilungselternvertretung gebildet wird, die zwei gleichberechtigte Sprecher wählt. Das aus diesem Kreise gleichfalls gewählte Mitglied der Schulkonferenz hat allerdings nur eine beratende Stimme in dem höchsten schulischen Gremium.
André Nogossek ist Mitglied im Landeselternausschuss Berlin