Fragen dazu an Günter Peiritsch, Vorsitzender des Berliner Landeselternausschusses.

Bildung

 

Stand vom 13.04.2011

 

Für Berliner Eltern, deren Kinder nächstes Jahr in die siebte Klasse auf die Oberschule wechseln, ist in diesen Tagen eine harte Zeit des Wartens zu Ende gegangen. Anfang der Woche haben sie die Bescheide bekommen, auf welche Schule ihr Kind kommt.

Der Senat zieht eine weitgehend positive Bilanz: Bei 84 Prozent der Anmeldungen konnte der Erstwunsch erfüllt werden, für insgesamt 93 Prozent der Schüler wurde es immerhin eine der drei Wunschschulen. Doch bei fast 1900 Schülern konnte keiner der Wünsche erfüllt werden. Auf einer Konferenz wollen die Bezirke am Mittwoch sondieren, wo es noch freie Plätze gibt.

Kritik gibt es, dass die Härtefallregelung sehr streng ausgelegt wurde. Eigentlich sind hierfür bis zu zehn Prozent der Plätze einer Schule vorgesehen, doch die Bezirke schöpften davon nur einen Bruchteil aus.

Fragen dazu an Günter Peiritsch, Vorsitzender des Berliner Landeselternausschusses. Er forderte im Gespräch mit Michael Castritius, die Aufnahmeverfahren für Oberschulen zu verbessern.

Das bisherige Verfahren setze mit dem Numerus Clausus Grundschulen in Stress und verfehle das Ziel, das die Integrierte Sekundarschule erfüllen sollte, nämlich die Aufhebung der Restschulen. Weil es Schulen gebe, die mit einem hohen Numerus Clausus die besten Schüler hätten und hinten die runterfielen, die dem nicht standhalten könnten. Man müsse weiter mit dem Senat Gespräche führen, um das Aufnahmeverfahren zu verbessern., so Peiritsch weiter.

Es gehe regelrecht Angst um, wo die Schüler jetzt landeten: "Viele Eltern haben sich freiwillig in voreiligem Gehorsam in die zweite Reihe begeben und eine Schule ausgewählt, die nicht so nachgefragt ist, aber auch nicht unbedingt ihre Wunschschule ist." Hier könne man nicht von der Erfüllung von Elternwünschen sprechen, so Peiritsch.

Wo das Ungerechtigkeitsempfinden zu groß sei, müsse auch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden: "Aber Eltern, die sich nur persönlich einen Vorteil verschaffen möchten, indem sie einen Rechtsanwalt einschalten, muss ich sagen, dass sie dieser negativen Entwicklung des Auswahlverfahrens mit Numerus Clausus Vorschub leisten." Der Numerus Clausus sei geschaffen worden, weil er ein gerichtsfestes Argument sei.

http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201104/13/156987.html