Das Schreiben wurde aktualisiert. Wir haben die Aktualisierung farblich hervorgehoben.

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

nachfolgend gebe ich Ihnen - auch auf Grund zahlreicher Anfragen aus Ihrem Kreis - weitere Hinweise zu den Schulschließungen.

Notbetreuung in den Osterferien:

Zunächst möchte ich mich herzlichst bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie in der aktuellen Krisensituation
die Notbetreuung an Ihren Schulen organisieren. Gegenwärtig werden an allen Berliner Schulen mehr als 2900 Schülerinnen und Schüler notbetreut. Das ist im Sinne der systemrelevanten Berufe ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgung und der öffentlichen Ordnung in unserer Stadt.
Nach unserer heutigen Einschätzung ist eine Notbetreuung auch in der Zeit vom 06.04. bis 17.04.2020 zwingend erforderlich. Ich bitte Sie daher, diese Notbetreuung durch proaktives Handeln rechtzeitig abzusichern und gebe Ihnen nachfolgende Hinweise:

Grundsätzlich gilt: In der genannten Zeit gibt es keine Ferienbetreuung, die Schulen bleiben geschlossen.
Wir erhalten jedoch den Notbetrieb für Kinder von Eltern aufrecht, die in systemrelevanten Berufen tätig sind (Berufsgruppen: siehe Webseite der Senatsverwaltung für Bildung: https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/) sowie für Schülerinnen und Schülern mit schweren Behinderungen oder bei besonderen Kinderschutzfällen (vgl. S. 3).

A: Schulen, an denen vor Geltung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in den Ferien ein reguläres Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung bestand:

Wenn die ergänzende -Förderung und Betreuung an Ihrer Schule durch einen Träger der freien Jugendhilfe wahrgenommen wird, wird die Notbetreuung durch diesen gewährleistet. Die unten stehenden Ausführungen kommen dann zur Anwendung, wenn der freie Träger nicht über genügend Kapazitäten verfügt, um die Notbetreuung in ausreichendem Maß anbieten zu können.

An Schulen, an denen die ergänzende Förderung und Betreuung mit eigenem Personal angeboten wird, erfolgt die Notbetreuung in dieser Zeit in erster Linie durch diejenigen Erzieherinnen und Erzieher, die keinen Urlaub für die Osterferien vereinbart haben. Diese Erzieher/-innen sind in der Zeit vom 06.04. bis 17.04.2020 zum Dienst verpflichtet. Jedoch sollen diejenigen Erzieherinnen und Erzieher, die zu einer der Risikogruppen (schwanger, schwerbehindert, gleichgestellt, Ü60, sonstige besondere Risikogruppen - siehe auch Schreiben 3) gehören, nicht in der Notbetreuung in der Schule eingesetzt werden.

Ich bitte um eine Abfrage bei den Eltern, wie viele Kinder der systemrelevanten Berufsgruppen die Notbetreuung in der ursprünglichen Ferienzeit in Anspruch nehmen wollen. Bitte stellen Sie im Anschluss fest, ob die Zahl der Erzieher/-innen, denen für die Ferien kein Urlaub bewilligt worden war, und die präsent sein werden, ausreicht.

Wenn sie feststellen, dass generell oder für einzelne Tage nicht genügend Erzieher/-innen präsent sein werden, bitte ich um Abfrage, ob sich Lehrkräfte freiwillig (ggf. auch für einzelne Tage) oder Erzieher/innen (die einen Urlaub beantragt haben) für eine Betreuung in den Osterferien zur Verfügung stellen. In diesem Fall würde für Erzieher/-innen der bereits bewilligte Urlaub ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden, wobei der Urlaubsanspruch selbstverständlich erhalten bleibt. Achten Sie bitte möglichst darauf, dass im Fall einer Verschiebung des Urlaubs von Erzieherinnen und Erziehern die Betreuung in den Sommer- und Herbstferien gesichert bleibt.

B: Schulen, an denen vor Geltung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in den Ferien kein reguläres Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung bestand (hier: grundständige Gymnasien):
Ich bitte Sie darum, auch an Ihren Schulen die Notbetreuung in der Zeit vom 06.04. bis 17.04.2020 aufrecht zu erhalten. Dazu räume ich Ihnen zwei unterschiedliche Möglichkeiten ein, über die Sie in eigener Verantwortung entscheiden können:

B1: Sie betreuen die Schülerinnen und Schüler an Ihrer eigenen Schule und ziehen aus zwingenden dienstlichen Gründen zur Betreuung Lehrkräfte auf freiwilliger Basis zu dieser Tätigkeit heran.

B2: Sie treten in Kooperation mit einer räumlich benachbarten Grundschule (dies gilt nur für grundständige Gymnasien) und verlagern die Notbetreuung in einvernehmlicher Absprache mit der Schulleitung der Grundschule und mit den betreffenden Eltern an die Grundschule. Da es sich nach meiner Kenntnis ausnahmslos um sehr wenige Schülerinnen und Schüler handelt, kann eine Grundschule, die ohnehin eine Notbetreuung anbietet, diese Unterstützungsleistung in der Regel problemlos übernehmen.

Kinder ohne Vertrag in der Notbetreuung (Freie Träger):

Bei der Notbetreuung handelt es sich um ein schulisches Angebot. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht durch die Eltern durch Vertrag ist nicht erforderlich. Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. seines Personals entsteht dadurch, dass es in dem schulischen Angebot zur Betreuung der durch die Schule benannten Kinder eingesetzt wird. Dies ist vergleichbar zu der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung, wo auch nicht alle Kinder in einem Vertragsverhältnis mit dem Träger der freien Jugendhilfe stehen, trotzdem aber alle Kinder einer Klasse zeitweise vom Personal des freien Trägers beaufsichtigt werden.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderstufe II und besondere Fälle des Kinderschutzes

Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass neben den Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt auch an den Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in den Ferien eine Notbetreuung gemäß dem im Anhang befindlichen Schreiben vom 22. März 2020 für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Geistige Entwicklung mit Förderstufe II", ,,Körperliche und motorische Entwicklung mit Förderstufe II" und „Autismus mit Förderstufe II" sowie für besondere Fälle des Kindesschutzes fortzuführen ist. Gegebenenfalls sind aus zwingenden dienstlichen Gründen Lehrkräfte auf freiwilliger Basis zu dieser Tätigkeit heranzuziehen. Da schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler besonders infektionsanfällig sein können und auf Veränderungen des persönlichen Umfelds häufig besonders sensibel reagieren, soll die Notbetreuung an der jeweiligen Stammschule fortgeführt werden. Das gilt auch für die besonderen Fälle des Kinderschutzes. Die Schulhelferinnen und Schulhelfer stehen auch während der Schulschließungen den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen in der Notbetreuung zur Verfügung. Darüber hinaus sind sie in Absprache mit der jeweiligen Schule bereit, Kontakt zu den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sie individuell zu unterstützen. Dazu sollen mit den Trägern entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Das Schreiben von 22. März 2020 bleibt damit auch in den Ferien gültig. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, die besondere Risikogruppen unterstützen soll.

Begleitung der Schülerinnen und Schüler in den Osterferien

Ich bitte darum, dass den Schülerinnen und Schülern in dieser besonderen, uns alle herausfordernden Situation weiterhin Lernangebote nach Bedarf und Wunsch unterbreitet werden und der Kontakt zu den Schülerinnen und Schüler auch über die Osterferien hinweg gehalten wird. Das gilt insbesondere für die verantwortlichen Lehrkräfte der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten, die kurz vor den Prüfungen zum MSA, eBBR oder Abitur stehen. Dabei geht es nicht um Lernangebote im Sinne weiterer fachlicher Vorbereitung, sondern vielmehr um das Kontakthalten, die Weitergabe aktueller Informationen zur Prüfungsorganisation und ggf. um Unterstützung im mentalen Bereich, soweit dies für einzelne Schülerinnen und Schüler erforderlich scheint.

Abitur- und MSA-Prüfungen:

Zur Durchführung der Prüfungen erhalten Sie Hinweise in einem gesonderten·Schreiben. Ich bitte Sie jedoch bereits jetzt vorsorglich darum, einen Organisationsplan für den Fall zu erarbeiten, dass die Schulschließung anhält, die Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung jedoch zulässig ist.

Schutzausrüstung:

Vereinzelt haben uns Anfragen von Schulleitungen und Dienstkräften in der Notbetreuung mit der Bitte um Stellung von Schutzausrüstung erreicht. Ich bitte um Verständnis dafür, dass in der aktuellen Krisensituation die knappen Ressourcen vor allem für die Beschäftigten der Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Hotline des Arbeitsmedizinischen Dienstes für Beschäftigte an Berliner Schulen:

Im Anhang dieser Mail finden Sie einen Flyer unseres betriebsmedizinischen Dienstes. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Informationen zur Kenntnis und nutzen Sie und alle Beschäftigten der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bei Bedarf auch das Angebot der Hotline. Bitte machen Sie dieses Angebot auf geeignetem Weg allen Beschäftigten zugänglich.

Finanzierungsfragen:

Derzeit gehen im Referat II A zahlreiche Anfragen zu Finanzierungsfragen von Angeboten durch Träger und Dienstleister ein. Wir arbeiten im zuständigen Referat mit Hochdruck daran, Ihnen in Kürze umfassende Antworten zu diesen Fragen zu geben.· Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld; es gelingt aktuell nicht, jede Einzelfrage dazu zu beantworten. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen sehr.

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