Zum Thema Prüfungen wurden die Schulen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wie folgt ergänzend zu dem gestrigen Schreiben (siehe nachfolgender Beitrag) informiert. Personenbezogene Daten haben wir wieder entfernt.

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

in Ergänzung des Schreibens vom 16.03.2020 zur Durchführung von Prüfungen in den allgemein- und berufsbildenden Schulen teile ich Ihnen mit, dass nach der Bekanntgabe der Schulschließungen nunmehr in Abstimmung mit dem Land Brandenburg weitergehende Verabredungen zur Durchführung der Abiturprüfungen getroffen wurden.

Beide Länder halten an allen ausgewiesenen Prüfungsterminen (Haupt- und Nachschreibetermine) fest. Für Berlin gelten die Regelungen wie im Schreiben vom 16.03.2020 unter Punkt III ausgeführt.

Für alle schriftlichen Abiturklausuren, deren Haupttermin vor den Osterferien liegt, bleibt es bei den bisher getroffenen Regelungen. Die Nachschreibemöglichkeit für diese Klausuren finden an den im Prüfungsplan 2020 genannten Terminen statt, für die Leistungs- und Grundkurse in den Fächern Geschichte und Geografie werden zentrale Nachnachschreibetermine gemäß Schreiben vom 16.03.2020 angeboten.

Wegen der Schulschließung ist jedoch eventuell nicht sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule wie vorhergesehen auf die schriftlichen Prüfungen vorbereitet sind, die gleich nach den Osterferien stattfinden sollen. Für Ihre Schule können Sie daher für Prüfungen ab dem 20. April 2020 (nach den Osterferien) entscheiden, ob der Haupt- oder Nachschreibetermin als erster Termin für die Abiturprüfungen an Ihrer Schule in den jeweiligen Fächern genutzt werden soll.

Diese Möglichkeit der Terminverlegung sollte von Ihnen nur dann genutzt werden, wenn besondere schulinterne Herausforderungen vorliegen (Quarantäne, hoher Krankenstand des Personals oder andere Gründe), die eine Verschiebung aus Ihrer Perspektive zwingend gebieten.

Im Hinweisschreiben vom 10. Januar 2020 zur Durchführung des Zentralabiturs sind Sie über die Organisation der Prüfungen an beiden Terminen ausführlich informiert worden. Diese Hinweise haben weiter Bestand. Das bedeutet, dass ausschließlich für die Haupttermine Druckfassungen an die Schulen geliefert werden. Für alle Nachschreibetermine werden die Aufgaben im geschützten Bereich auf dem ISQ-Portal zur Verfügung gestellt und sie können am, jeweiligen Prüfungstag ab 07:00 Uhr heruntergeladen werden. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass die den ersten Prüfungstermin für ein Fach auf den Nachschreibetermin legen. Die Vervielfältigung der Prüfungsaufgaben erfolgt schulintern und unter Einhaltung der erforderlichen Geheimhaltung. Dies gilt ebenfalls für die im Schreiben vom 16. März 2020 angekündigten zentralen Nachnachschreibetermine in den dort genannten Fächern.

Bitte teilen Sie mit, welche der Termine (Haupt- oder Nachschreibetermin für alle noch anstehenden Fächer) an Ihrer Schule für die Prüfungsklausuren ab dem 20. April 2020 genutzt werden sollen.

Die Entscheidung muss bis zum 20. März 2020 erfolgt sein und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mitgeteilt werden. Übermitteln Sie die Entscheidung für Ihre Schule bitte per E-Mail.

Diese Entscheidungen betreffen die in der folgenden Tabelle dargestellten Prüfungsklausuren und Termine.

Prüfungsfach Haupttermin Nachschreibetermin Nachnachschreibetermin
(zentral)
LF Latein 20.04.2020 03.06.2020
auch Neugriechisch
dezentral
LF Biologie, Neugrie 
chisch
22.04.2020 18.05.2020
nur LK Biologie
09.06.2020
LF, 3.PF Englisch 24.04.2020 15.05.2020 05.06.2020
LF, 3.PF Französisch 28.04.2020 27.05.2020 dezentral
LF, 3.PF Deutsch 30.04.2020 13.05.2020 26.05.2020
LF, 3.PF Mathematik 05.05.2020 15.05.2020 08.06.2020
LF Chemie 07.05.2020 20.05.2020 dezentral
LF Physik 11.05.2020 28.05.2020 dezentral

Für die Mitteilung Ihrer Entscheidung verwenden Sie bitte das anliegende Formular.

Für Ihre Schule müssen Sie sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler - aber auch die Lehrkräfte - auf geeigneten Wegen zuverlässig über die je nach Entscheidung veränderten Prüfungstermine an Ihrer Schule informiert werden.

Das im Schreiben vom 16. März 2020 unter III 2. angekündigte Nachnachschreibeverfahren behält seine Gültigkeit, wenn Sie Haupttermine als erste Prüfungstermine beibehalten.

Für den Fall, dass Sie Nachschreibetermine als erste Termine für die. Abiturprüfungen festsetzen, können leider nicht für alle Fächer zentrale Nachschreibearbeiten im Sinne eines zweiten Termins zur Verfügung gestellt werden, so dass ggf. schulinterne Aufgaben entwickelt müssen und durch die Fachaufsichten zu genehmigen sind. Setzen Sie sich in diesen Fällen nach den Prüfungen zeitnah mit den Fachaufsichten in Verbindung, die Sie bei der Aufgabenentwicklung gerne unterstützen.

Die zentralen Nachnachschreibetermine wurden frühestens 14 Tage nach dem Nachschreibetermin angesetzt, so dass Schülerinnen und Schüler, die sowohl zum Haupttermin als auch ersten Nachschreibetermin erkrankt waren bzw. aus mit dem Corona-Virus verbundenen Gründen die Prüfungen nicht absolvieren konnten, dann teilnehmen könnten. Leider lassen sich auf Grund der Vielzahl der Fächer und des kurzen verbleibenden Zeitraumes im Schuljahr nicht alle Fächer zentral mit Nachnachschreibeterminen planen. Hier sind wir auf schulinterne Lösungen angewiesen.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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