Zum Thema Prüfungen wurden die Schulen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wie folgt informiert. Personenbezogene Daten haben wir entfernt.
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
der Senat hat am 14. März 2020 alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft einschließlich der Einrichtungen des zweiten Bildungsweges vom 17. März 2020 bis zum 19. April 2020 (Ende der Osterferien) für den Lehr- und Betreuungsbetrieb geschlossen (§ 7 Abs. 1, § 10 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)). Für berufsbildende Schulen gilt die Schließung bereits ab dem 16. März 2020 (§ 8 Abs. 1, § 10 Abs. 2 Satz 1 SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung).
Gleichzeitig bestimmen § 7 Abs. 2 und§ 8 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, dass alle Prüfungen an diesen Schulen durchgeführt werden dürfen, soweit hierbei ein Abstand zwischen den Teilnehmenden von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist.
Bitte bereiten Sie die Prüfungs- und Vorbereitungsräume so vor, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Es finden in den Schulen im Schließungszeitraum alle geplanten zentralen und dezentralen Prüfungen statt (schriftlich, mündlich, Präsentationsprüfungen).
Klassenarbeiten und Klausuren dürfen während der Schließungszeit nicht geschrieben werden.
Im Folgenden gebe ich Ihnen ergänzende Hinweise zum Prüfungsverfahren 2020 mit der Bitte um Beachtung.
I. Prüfungsvorbereitungen
Für den Zeitraum der Schulschließungen sind für alle Fächer mit vergleichenden Arbeiten in der Jahrgangsstufe 9 sowie für Prüfungsfächer in der Jahrgangsstufe 10 und im Abiturjahrgang von den unterrichtenden Lehrkräften Aufgaben zum Selbststudium bzw. selbstständigen Lernen zur Verfügung zu stellen. Für die Vorbereitung auf die Prüfungen an den beruflichen Schulen gilt Entsprechendes. Dafür können z. B. die schulische Website oder andere Kommunikationsplattformen genutzt werden, beispielsweise der Lernraum Berlin. Informationen zur Nutzung des „Lernraum Berlin" finden Sie unter: https://www.lernraum-berlin.de/start/ . Das Lernraum-Team steht Ihnen bei Bedarf für eine zeitnahe Unterstützung unter
Sollten im Einzelfall die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung auf Grund der durch das Corona-Virus bedingten Schulschließungen noch nicht erfüllt sein, z. B. auf Grund fehlender Klausurleistungen im vierten· Kurshalbjahr, dürfen die Schülerinnen und Schüler in dieser besonderen Ausnahmesituation an den Prüfungen unter Vorbehalt teilnehmen. Ein Rücktritt ist für diese Schülerinnen und Schüler bis zum Vorliegen der Ergebnisse des vierten Kurshalbjahres möglich. Ersatztermine für diese fehlenden Klausuren können von der Schule im gesamten Prüfungszeitraum angesetzt werden. Ob auf Grund der weiteren Entwicklung zusätzliche Regelungen erforderlich sein werden, um Nachteile für die Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, werde ich bei Bedarf und zu gegebener Zeit entscheiden.
Soweit die Notenpunkte für alle vier Kurshalbjahre bereits vollständig vorliegen, sind diese den Schülerinnen und Schülern per Post, E-Mail oder in anderer geeigneter schriftlicher Form mitzuteilen, um den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zum Rücktritt von der Abiturprüfung einzuräumen. Entsprechendes gilt auch für Prüfungen an berufsbildenden Schulen.
II. Abholung von Prüfungsaufgaben für das dezentrale Abitur
Um die Sozialkontakte zu minimieren, sollen die genehmigten Aufgabenvorschläge in diesem Jahr grundsätzlich nicht persönlich abgeholt werden. Für die ab dem 27. März 2020 terminierten dezentralen Prüfungen werden die Genehmigungen inklusive Auswahlentscheidungen zu den eingereichten dezentralen Prüfungsaufgaben per E-Mail bis zum 26. März 2020 übermittelt. Von vorherigen Nachfragen bitte ich Abstand zu nehmen. Ausnahmen von diesem Verfahren werden Ihnen gesondert per E-Mail mitgeteilt. Lassen Sie sich in Ihrer Verantwortung als Schulleiterin bzw. Schulleiter die eingereichten Aufgabenvorschläge von Ihren Kolleginnen und Kollegen bereits jetzt zuarbeiten und halten Sie sie an einem gesicherten Ort vorrätig für den Fall, dass es krankheitsbedingt zu Personalausfällen kommt.
III. Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen
1. Haupt- und Nachschreibetermine
Für die zentralen Abiturprüfungen wurden von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und·Familie alle Vorkehrungen getroffen, um auch den Durchgang im Jahr 2020 mit den gewohnten Verfahren umzusetzen. Das heißt, dass in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz an allen im Prüfungsplan für 2020 ausgewiesenen Prüfungsterminen (Haupt- und Nachschreibetermine) festgehalten wird. Bitte weisen Sie nachdrücklich Ihre Schülerinnen und Schüler auf die Verbindlichkeit des gegebenen Zeitplans zum gegenwärtigen Zeitpunkt hin. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen am Haupttermin nicht teilnehmen können, nutzen wie gewohnt den jeweiligen Nachschreibetermin.
An den angekündigten Auslieferungsterminen der Prüfungsaufgaben muss sichergestellt werden, dass diese vor Ort von der Schulleitung oder einer beauftragten Person entgegengenommen werden, auch wenn kein Unterricht an der Schule stattfindet. Sollte aus Quarantänegründen eine Annahme nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Referat II B auf.
Alle weiteren Schritte zur Sicherstellung der termingerechten Übergabe der Prüfungsaufgaben an die betroffenen Schulen werden individuell mit Ihnen abgesprochen.
Aufgaben für den Nachschreibetermin werden allen Schulen, die Nachschreibearbeiten benötigen, auf dem ISQ-Portal zur Verfügung gestellt. Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben vom 10. Januar 2020 zur Durchführung des Zentralabiturs unter Punkt 7.
2. Nachnachschreibeverfahren
Um Sie bei der Umsetzung einer möglicherweise erhöhten Anzahl von Teilnehmenden zu entlasten, haben wir Vorsorge getroffen, indem für eine Reihe von Fächern Prüfungsaufgaben zusätzlich entwickelt werden. Die Ermittlung der Anzahl der an den Nachnachschreibeprüfungen Teilnehmenden erfolgt über eine Abfrage aller Schulen zentral per E-Mail.
Um die Flexibilität von Prüfungsterminen angesichts des dann kurzen verbleibenden Prüfungszeitraumes effektiv nutzen zu können, wird es in einzelnen Abiturfächern (insbesondere mit einer geringen Zahl von Teilnehmenden) bei schulinternen Lösungen bleiben müssen.
Für das Abitur können für stark nachgefragte Fächer sowohl im Grund- als auch im Leistungskurs Aufgabenstellungen zu folgenden Terminen zentral bereitgestellt werden:
Deutsch (GK + LK): | Dienstag, | 26.05.2020, 09:00 Uhr |
Englisch (GK + LK): | Freitag, | 05.06.2020, 09:00 Uhr |
Mathematik (GK + LK): | Montag, | 08.06.2020, 09:00 Uhr |
Biologie (GK + LK): | Dienstag, | 09.06.2020, 09:00 Uhr, Bereitstellung von bilingualen Aufgaben für Biologie LK bili Englisch |
Geschichte (GK + LK): | Mittwoch, | 10.06.2020, 09:00 Uhr, Bereitstellung von bilingualen Aufgaben für Geschichte GK bili Englisch, Französisch |
Geografie (GK + LK): | Donnerstag, | 11.06.2020, 09:00 Uhr |
Soweit es zu Kollisionen zwischen dem Nachnachschreibetermin und dem Termine einer mündlichen Prüfung kommt, kann die letztere auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
In dieser Situation ist es in Einzelfällen nicht zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Prüfungsklausuren schreiben müssen.
Für diese zusätzlichen Nachnachschreibetermine·greift das bekannte Verfahren des Downloads vom ISQ-Portal ab 07:00 Uhr. Der Druck erfolgt in der jeweiligen Schule. Für den Fall, dass im Rahmen der zentralen Abfrage keine Meldung zum Nachnachschreiben eingegangen ist, erfolgt keine Bereitstellung zusätzlicher zentraler Aufgaben.
Dieses Verfahren der zentralen Bereitstellung von Aufgaben für Nachnachschreiber ist als Angebot zu verstehen. Schulen, die aus schulorganisatorischen Gründen· andere Termine wählen möchten, reichen eigene Aufgabenvorschläge zur Genehmigung bei der zuständigen Fachaufsicht ein, wie dies auch für alle hier nicht abgebildeten Fächer erforderlich ist.
Sollten mehrere Schulen eigene Aufgabenvorschläge einreichen, so bieten wir an, dass die Fachaufsichten den Kontakt der Schulen untereinander herstellen, damit ggf. gemeinsame schulübergreifende Aufgaben erstellt werden können.
IV. Hinweise zur Durchführung der Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA), der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) und der vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR)
Geänderter Prüfungsplan für Haupt- und Nachschreibetermine
Für die zentralen Prüfungen eBBR/MSA und die vergleichenden Arbeiten gilt folgende Regelung:
Die bisher als Haupttermine genannten Prüfungstermine werden verschoben, um die Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien noch angemessen auf die Prüfungen vorbereiten zu können.
An den im Prüfungsplan 2020 angekündigten Nachschreibeterminen werden in den jeweiligen Fächern nun neu die Prüfungsarbeiten (neuer Haupttermin) geschrieben. Über die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben werden Sie rechtzeitig informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der kompletten Neuorganisation noch nicht abschließend zugesichert werden kann, dass Druckexemplare geliefert werden können oder ob Download und Selbstdruck der Schulen erforderlich sein werden.
Datum | Wochentag | Zeit | Fach |
13.05.2020 | Mittwoch | 10:00 Uhr | Deutsch, neuer Haupttermin, eBBR/MSA, VA 9 |
25.05.2020 | Montag | 10:00 Uhr | Mathematik, neuer. Haupttermin, eBBR/MSA, VA 9 |
27.05.2020 | Mittwoch | 10:00 Uhr | 1. Fremdsprache, neuer Haupttermin, eBBR/MSA |
03.06.2020 | Mittwoch | 10:00 Uhr | Deutsch, neuer Nachschreibetermin, eBBR/MSA, VA 9 |
08.06.2020 | Montag | 10:00 Uhr | Mathematik, neuer Nachschreibetermin, eBBR/MSA, VA 9 |
10.06.2020 | Mittwoch | 10:00 Uhr | 1. Fremdsprache, neuer Nachschreibetermin, eBBR/MSA |
An diesen Tagen haben die Prüfungen Vorrang vor anderen schulischen Veranstaltungen wie z. B. dem Betriebspraktikum.
Es greift das für Nachschreibetermine geregelte Verfahren des Downloads vom ISQ-Portal ab 07:00 Uhr am jeweiligen Prüfungstag. Die Schulen laden die Prüfungsdateien selbstständig herunter und veranlassen die Vervielfältigungen innerhalb der Schule.
Details entnehmen Sie bitte den Hinweisschreiben
- vom 20.02.2020 zur Durchführung der gemeinsamen Prüfungen zum mittleren Schulabschluss (MSA) und zur erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) unter Punkt 8,
- vom 28.02.2020 zur Durchführung der vergleichenden Arbeiten unter Punkt 8.
Kann auch der Nachschreibetermin von einzelnen Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden, ist ein Nachnachschreibetermin anzusetzen, den gemäß der AV Prüfungen jede Schule für die jeweiligen Prüfungsfächer selbst zu organisieren hat. Sollten mehrere Schulen eigene Aufgabenvorschläge einreichen, so bieten wir an, dass die Fachaufsichten den Kontakt der Schulen untereinander herstellen, damit ggf. gemeinsame schulübergreifende Aufgaben erstellt oder individuelle Unterstützungsleistungen ermöglicht werden können.
V. Hinweise zur Durchführung der Fachhochschulreife, fachgebundenen Hochschulreife, allgemeinen Hochschulreife an der Fachoberschule, der Berufsoberschule, der Fachschule sowie in den doppelt qualifizierenden Bildungsgängen der Berufsschule und der Berufsfachschule, Prüfungen an Fachschulen für Sozialpädagogik
Geänderter Prüfungsplan für Haupt- und Nachschreibetermine
Für den Erwerb der Fachhochschulreife, der. fachgebundenen Hochschulreife und der allgemeinen Hoch schulreife an der Fachoberschule {FOS), der Berufsoberschule {BOS), der Fachschule sowie in den doppelt qualifizierenden Bildungsgängen der Berufsschule und der Berufsfachschule gilt folgende Regelung:
Die bisher als Haupttermine genannten Prüfungstermine werden verschoben, um die Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien angemessen auf die Prüfungen vorbereiten zu können. Die im Prüfungsplan ausgewiesenen Nachschreibetermine werden für die jeweiligen Fächer als neue Haupttermine genutzt.
Über die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben werden Sie rechtzeitig in einem gesonderten Schreiben informiert.
Es gilt folgender geänderter Prüfungsplan:
Datum | Wochentag | Zeit | Fach, Verfahrensschritt |
13.05.2020 | Mittwoch | 09:00 Uhr | Deutsch FOS und BOS Prüfungen |
15.05.2020 | Freitag | 09:00 Uhr | Englisch FOS und BOS Prüfungen |
18.05.2020 | Montag | 09:00 Uhr | Mathematik FOS und BOS Prüfungen |
20.05.2020 | Mittwoch | 09:00 Uhr | Fachrichtungsbezogenes Fach (4. Fach) FOS- und BOS-Prüfungen |
02.06.2020 | Dienstag | 09:00 Uhr | Zentraler Nachschreibtermin fachrichtungsbezogenes Fach (4. Fach) FOS- und BOS-Prüfungen |
04.06.2020 | Donnerstag | 09:00 Uhr | zentraler Nachschreibtermin Deutsch FOS und BOS Prüfungen |
05.06.2020 | Freitag | 09:00 Uhr | Zentraler Nachschreibtermin Englisch FOS und BOS Prüfungen |
08.06.2020 | Montag | 09:00 Uhr | Zentraler Nachschreibtermin Mathematik FOS und BOS Prüfungen |
Für die Nachschreibtermine greift das geregelte Verfahren des Downloads vom ISQ-Portal ab 07:00 Uhr am jeweiligen Prüfungstag. Die Schulen laden die Prüfungsdateien selbstständig herunter und veranlassen die Vervielfältigungen innerhalb der Schule.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben vom 14.05.2019 zur Durchführung der zentralen Prüfungen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
VI. Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik
Nachnachschreibeverfahren
Um Sie auch hier. bei der Umsetzung einer möglicherweise erhöhten Anzahl von Teilnehmenden zu entlasten, wird für die Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik für das Lernfeld 4 die Aufgabenstellung zentral zu folgendem Termin bereitgestellt:
Mittwoch, 20.05.2020; 9:00 Uhr.
Die Ermittlung der Anzahl der an den Nachnachschreibeprüfungen Teilnehmenden erfolgt über eine Abfrage aller Schulen zentral per E-Mail.
VII. Abholung von Prüfungsaufgaben für die dezentralen Prüfungen an den Berufsfachschulen und Fachschulen
Über das zukünftige Verfahren der Einreichung und Abholung bislang noch nicht genehmigter Prüfungsaufgaben für die dezentralen Prüfungen an den Berufsfachschulen und Fachschulen werden Sie in einem gesonderten Schreiben informiert.
Mir ist bewusst, dass bei einer gravierend veränderten Sachlage im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals gegebenenfalls weitergehende Entscheidungen getroffen werden müssen. Dazu werde ich Sie entsprechend der Entwicklung zeitnah informieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!