Das Schreiben der Senatsverwaltung an die Schulen in Textform. Das gesamte Schreiben inkl. der Anhänge als PDF am Ende des Beitrages.

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

am 13.03.2020 wurden Sie von uns grundsätzlich über die Schließung aller Berliner Schulen bis zum Ende der Berliner Osterferien informiert. Mit diesem Schreiben erhalten Sie wie angekündigt weitergehende Informationen.

Der Regierende Bürgermeister hat am gestrigen Tag eine Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen.

Den Berliner Schulen und Kindertageseinrichtungen kommt in der aktuellen Situation eine wichtige Aufgabe für das Land Berlin zu. Sie sichern die Betreuung der Kinder von Menschen, die für das Funktionieren unserer Stadt an ihren Arbeitsplätzen unabkömmlich sind.
Dies bedeutet für unsere Schulen konkret:

Personal

Auch wenn die Schulen geschlossen sind, treten alle Schulleitungen, Lehrkräfte, weiteres pädagogisches und nichtpädagogisches Personal ihren Dienst in der Schule an. Über die konkreten Präsenzzeiten entscheidet die Schulleitung. Dies schließt - je nach Bedarfslage vor Ort - auch zeit- und tageweise Präsenz sowie anteilige Arbeit im häuslichen Umfeld ein.

Die Aufgaben des Personals in der Zeit der Schließung der Schule sind insbesondere:

In dieser besonderen Notsituation unserer Stadt ist es notwendig, dass alle Kolleginnen und Kollegen auch Aufgaben übernehmen, die nicht zu ihrem originären Aufgabengebiet gehören. Wir danken Ihnen an dieser Stelle schon jetzt für Ihr Verständnis.

Unsere Kolleginnen und Kollegen, die nach diesem Schreiben in ihren Schulen weiterhin tätig sind, können ihre Kinder - soweit keinerlei andere Betreuung organisiert werden kann - in den bisher besuchten Einrichtungen betreuen lassen. Wir folgen mit dieser Regelung der Empfehlung des Virologen Prof. Drosten der deutlich gemacht hat, dass die Notbetreuung der Kinder nicht in neu zusammengestellten Gruppen erfolgen soll. Darüber hinaus ist insbesondere für jüngere Kinder der Wechsel der Bezugsperson eine besondere Belastung.

Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung" und „Körperliche und motorische Entwicklung" ist die Notbetreuung von Jahrgangsstufen 1 bis 12 zu gewährleisten.

In der Zeit der Schließung der Schulen bis einschließlich 19.04.2020 findet - auch in der eigentlichen Ferienzeit- keine ergänzende Förderung und Betreuung statt.

Eltern, die zu den in genannten Berufsgruppen gehören und keine anderweitige Betreuung für ihr/e Kind/er organisieren konnten, füllen die in Anhang 3 beigefügte Eigenerklärung aus und geben diese in der betreuenden Schule ab.

Schülerfahrten

Alle Schülerfahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 geplant sind, werden abgesagt. Über prüfungsrelevante Fahrten wird im Einzelfall entschieden.

Darüber hinaus dürfen bis auf weiteres keine neuen Verträge zu Schülerfahrten abgeschlossen werden. Hinweise zu Stornoregelungen finden Sie im Anhang 1.

Sollten sich momentan Klassen auf Schülerfahrt befinden, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Schulaufsicht in Verbindung, um die Rückkehr der Klasse zu koordinieren.

Die gegenwärtige Situation lässt darüber auch nicht zu, dass Schülergruppen im Rahmen von Austauschprogrammen in Berliner Schulen empfangen werden können. Es ist zu prüfen, in wie fern bestehende Austauschprogramme möglichst zeitnah beendet werden können.

 

Wir werden mit den Bezirksämtern am Beginn der Woche u.a. Fragen zum Einsatz der Hausmeister, der Versorgung mit Mittagessen (Caterer), bezüglich des Transportes von Schülerinnen und Schülern von Förderzentren sowie der Nutzung der Turnhallen durch Dritte erörtern.

 

Ich bin sicher, dass wir zu gegebener Zeit mit weiteren organisatorischen Hinweisen auf Sie zukommen werden· und bedanke mich schon jetzt für Ihr engagiertes Mitwirken in dieser· schwierigen Situation.

Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben.

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