Doppelter Jahrgang 2012
„Nach Einführung des Abiturs in zwölf Jahren zum Schuljahr 2006/2007 wird der Abiturjahrgang 2011/2012 ein Doppeljahrgang, da Schülerinnen und Schüler ihr Abitur in zwölf bzw. 13 Jahren ablegen.
Zur Sicherung der Zukunftschancen der Jugendlichen dieses Schulabgangsjahres müssen frühzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um zum einen die Chancen der Abiturienten besonders im Hochschulbereich zu sichern. Zum anderen müssen diese Maßnahmen eine Benachteiligung von Oberschulabsolventen bei der Berufsausbildung vermeiden, da nicht alle Abiturienten eine akademische Laufbahn anstreben.
Zwischen 2007 und 2014 wird in fast allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ein „doppelter Abiturjahrgang" auftreten:
In Baden-Württemberg wird dies 2012, in Berlin 2012, in Hamburg 2011, in Hessen 2013 und 2014, in Mecklenburg-Vorpommern 2008, in Niedersachsen 2011, in Nordrhein-Westfalen 2013 geschehen. Rheinland-Pfalz bleibt bei 12,5 Jahren. Im Saarland tritt der „doppelte Abiturjahrgang" 2010 ein. Sachsen und Thüringen haben seit 1990 das Abitur nach zwölf Jahren beibehalten, Sachsen-Anhalt hatte von 12 auf 13 und wieder auf 12 Jahre umgestellt und hat deswegen 2007 den doppelten Jahrgang gehabt. In Schleswig-Holstein soll die Umstellung auf 12 Jahre bis zum Abitur nicht flächendeckend erfolgen.
Der Landeselternausschuss plant eine Veranstaltung zum Doppeljahrgang. Dabei sollen allen offenen Fragen und Probleme geklärt werden.
Zur Vorbereitung dieser Veranstaltung bitten wir um Übersendung von Fragen und Hinweisen zur genannten Problematik. Mit Bildungssenator Zöllner wurde vereinbart, dass alle Fragen beantwortet werden.