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Mutter klagt gegen Lehrermangel - ein Präzedenzfall |
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Margit Bastgen will eine Revolte anzetteln. Zumindest eine kleine. "Ich will, dass sich Eltern von Schülern nicht mehr damit abfinden, wenn ständig der Unterricht ausfällt oder die Schulen Sanierungsfälle bleiben", sagt die Rechtsanwältin aus Wittlich bei Trier.
Bastgens Wunsch: Eltern sollen ihre Bundesländer auf die Bereitstellung funktionstüchtiger Schulen verklagen. "Die Länder haben doch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern", ist sie überzeugt.
Für den Präzedenzfall sorgt Bastgen selbst. Am 16. Juni verhandelt das Verwaltungsgericht Trier darüber, ob Frau Bastgen die Landesregierung Rheinland-Pfalz für Lehrermangel und Sanierungsbedarf am Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich verantwortlich machen kann. "Es gab bisher keinen ähnlichen Fall in der Bundesrepublik", sagt die Sprecherin des Gerichts. Margit Bastgen erhofft sich deshalb ein Musterurteil mit Signalwirkung. Sollte sie verlieren, will sie in Berufung gehen, notfalls auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.
Recht auf Ausbildung
Die Juristin beruft sich auf Artikel 31 der Landesverfassung: "Jedem jungen Menschen soll zu einer seiner Begabung entsprechenden Ausbildung verholfen werden." In Wittlich werde dieses Recht verletzt.
Ein Fall, der auch in Berlin mit Interesse verfolgt wird. Denn auch hier werde dieses Recht verletzt - in der Hauptstadt beklagen Eltern und Gewerkschaften einen chronischen Lehrermangel. "In Deutschland gibt es zwar eine Schulpflicht, viel sinnvoller aber wäre doch eine Unterrichtspflicht", sagt René Faccin vom Berliner Landeselternausschuss. So könne es durchaus passieren, dass ein Schüler nach zehn Jahren ungebildet die Schule verlässt, die Schule aber im Nachhinein für den Bildungsmisserfolg nicht haftbar gemacht werden kann. Hier müsse sich der Senatsbildungsverwaltung dringend etwas einfallen lassen, sagt Faccin. Und das sei ja nicht einmal schwierig umzusetzen, positive Vorbilder gebe es ja längst. Ausbildende Betriebe etwa seien dazu verpflichtet, ihre Lehrlinge angemessen ins Berufsleben zu entlassen - und können im Fall von verfehlten Leistungen verklagt werden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Juni 2010 um 06:24 Uhr |
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Internetseite auf Wunsch zahlreicher Mitglieder wieder geöffnet |
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Diese HP ist die einzige HP des Landeselternausschusses Berlin, die durch das gesamte Gremium legitimiert ist (Beschluss LEA 22.09.2006).
Auf Wunsch des neuen Vorsitzenden, wurde diese HP kurzzeitig nach seiner Wahl deaktiviert.
Die von ihm, ohne Rücksprache mit dem Gremium, erstellte HP unter der Adresse lea-berlin.de enthält Inhalte die nicht legitimiert wurden.
So wurden z.b. alle Arbeitsgemeinschaften eigenmächtig verändert oder einige gestrichen, sowie Personen aus den AG´s entfernt und teilweise durch andere ersetzt. Dies wurde zwar zum Teil durch Mitglieder Proteste wieder rückgängig gemacht, aber auf der neu geschaffenen Seite können die Mitglieder nicht mehr direkt angesprochen werden.
Aufgrund der zahlreichen Bitten und Beschwerden von Mitgliedern des Landeselternausschuss, haben wir uns entschlossen, die HP Landeselternausschuss.de solange weiterzuführen, bis ein neuerlicher Beschluss über den Erhalt oder die Schließung dieser HP vorliegt. Nur so ist derzeit gewährleistet, dass Sie in dem gewöhnten Umfang sich direkt an ein Mitglied ihres Vertrauens, einer gewünschten AG oder ein Mitglied ihres Bezirks direkt wenden können. 6 Kommentare lesen... >> |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. Juni 2010 um 22:26 Uhr |
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Zahlreiche Mitglieder zweifeln Rechtmäßigkeit der Wahl an |
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Infolge der Anfechtung des Wahlergebnisses, bleibt bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der bisherige Vorstand im Amt. 53 Kommentare lesen... >> |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 25. Mai 2010 um 15:52 Uhr |
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PM: Cafeterien an den Oberschulen gefährdet? |
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Die Essensversorgung an den Berliner Oberschulen rückt nicht zuletzt durch die erhöhte Stundentafel in den Gymnasien und durch die Umwandlung der Sekundarschulen und einiger Gymnasien zu Ganztagsschulen zunehmend ins Interesse der Schulöffentlichkeit.
Nach den Plänen der Senatsbildungsverwaltung soll eine räumliche Zusammenfassung von Cafeteria und Mensa sowie eine Bewirtschaftung aus einer Hand erfolgen. Ziel der Verwaltung ist es dabei, über die Versorgung der Schülerschaft mit einem warmen Essen hinaus ein differenziertes, gleichzeitig qualitativ hochwertiges Essensangebot zu schaffen. Grundvoraussetzung für eine Umsetzung dieses Ziels ist, dass der Anbieter wirtschaftlich arbeitet und z. B. unterschiedlich hohe Kosten zwischen den einzelnen Segmenten einer breiten Angebotspalette ausgleichen kann.
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