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LEA spricht sich für Beibehaltung des Elternwillens und der Probezeit aus PDF Drucken E-Mail

lea_logo_6Die künftige Regelung des Übergangs von der Grundschule zu den weiterführenden Schulen darf nicht zu einer Einschränkung des Elternwillens führen, welcher bisher durch die Regelungen im Schulgesetz berücksichtigt wird. Nach dem geltenden Schulgesetz (§ 56) wählen die Eltern (Erziehungsberechtigten) den Bildungsgang und die Schulart, den bzw. die ihr Kind nach der sechsjährigen Grundschule besuchen soll. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium besuchen, müssen für den jeweiligen Bildungsgang geeignet sein (§ 56 Abs. 4 Schulgesetz). Die Eignung wird in einem Probehalbjahr in Klasse 7 festgestellt.

Die bisherige Regelung hat sich in der langjährigen Praxis bewährt. In den vergangenen 10 Jahren haben durchschnittlich 75 % der Schüler mit Realschulempfehlung die Probezeit auf dem Gymnasium bestanden. Im gleichen Zeitraum hat sich die Quote der Schulabgänger mit Allgemeiner Hochschulreife von 28,3 % auf 41,0 % erhöht.

Mehr als die Hälfte (51 %) der Berliner Grundschüler besuchen nach der Grundschule ein Gymnasium, 28 % der Grundschüler besuchen nach der Grundschule eine Gesamtschule, 13 % eine Realschule und 8 % eine Hauptschule. Die Allgemeine Hochschulreife wurde 2008 mit 74 % überwiegend auf dem Gymnasium erworben.

Die Berücksichtigung des Elternwillens ergibt sich auch aus der Notengebung an den Grundschulen. Noten in der Grundschule sind nicht vergleichbar, da die Bewertung in der Regel auf den Durchschnitt einer Klasse bezogen wird. Je nach Leistungsniveau der einzelnen Klasse wechseln die Noten für dieselbe Leistung. Zudem sind die Maßstäbe je nach Fach und Altersstufe unterschiedlich. (Quelle: Wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen) Zensuren in der Grundschule sind Urteile von Lehrpersonen. Sie basieren in der Regel auf informellen Leistungsproben und Beobachtungen. Diese Daten und ihre Bewertung in Form von Noten haben sich als nicht zureichend gültig (»valide«), personunabhängig (»objektiv«) und verlässlich (»reliabel«) erwiesen. Soziale und ethnische Herkunft, Geschlecht, aber auch Verhaltensauffälligkeiten und persönliche Sympathie führen zu systematischen Verzerrungen der Beurteilung. (Quelle: Wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen).

Ein weiterer Aspekt für die Berücksichtigung des Elternwillens ergibt sich aus den Erkenntnissen des Jahresgutachtens des Aktionsrats Bildung. Demnach verstärkt das deutsche Bildungssystem Geschlechterdifferenzen zu Lasten der Jungen. Prof. Dr. Dieter Lenzen, Vorsitzender des Aktionsrats Bildung: "Die Bildungsbenachteiligung des "katholischen Arbeitermädchens vom Lande" wurde durch neue Bildungsverlierer abgelöst: die Jungen. Die teilweise eklatanten Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen in der Bildungsbeteiligung und in den Leistungen sind keineswegs angeboren. Vielmehr entwickeln sie sich im Laufe der Kindheit durch soziale Prägungen und werden vom Bildungssystem zu Lasen der Jungen nicht aufgefangen. Beim Übergang auf das Gymnasium müssen Jungen eine deutlich höhere Leistung erbringen.

2 % der Berliner Schüler und Schülerinnen haben einen IQ von mindestens 130 und gelten somit als hochbegabt. Eine Hochbegabung geht aber nicht einher mit guten Leistungen in der Schule und steht oftmals im Widerspruch zu „guten" Noten. Diesen Schülern den Weg auf das Gymnasium zu untersagen läge nicht im Einklang zum Anspruch auf besondere Förderung, welche sich nach §4 Abs. 3 des Schulgesetzes ergibt.

Der Landeselternausschuss spricht sich daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus, wobei das Probehalbjahr auf ein Probejahr verlängert werden sollte.

Der Landeselternausschuss lehnt die Pläne der in der GEW organisierten Schulleiterinnen und Schulleiter - vertreten durch die Interessenvertretung VBS (Vereinigung der Berliner Schulleiterinnen und Schulleiter) - den Zugang zum Gymnasium über einen bestimmten Notendurchschnitt zu regeln kategorisch ab. Nach den Vorstellungen des Sprechers des VBS („Das Gymnasium wird kleiner, feiner und auch elitärer aus der Reform hervorgehen") sollen nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllen, d.h. einen bestimmten Notendurchschnitt (2,2 aus allen Fächern oder 2,0 nur aus Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und NaWi) in der Grundschule erreicht haben. Die Umsetzung einer derartigen Regelung würde zu einer deutlichen Reduzierung der Gymnasialplätze und somit zu einer Schließung von 10 bis 15 Gymnasien führen. Darüber hinaus würde eine Zwei-Klassen-Bildung entstehen, da im Gegensatz zum status quo nur noch eine Minderheit die „kleinen, elitären" Gymnasien (sog. „weiße" Gymnasien) besuchen dürften.

Der Landeselternausschuss zeigt sich einverstanden mit den Plänen des Senats den Übergang nach folgenden Aspekten zu regeln:
Gibt es an einer Sekundarschule oder an einem Gymnasium mehr Anmeldungen als Plätze, ist weiterhin ein Auswahlverfahren erforderlich. Dieses soll in allen Modellen für beide Schularten gleich ausgestaltet werden und durch die Schule nach folgenden Kriterien in abgestufter Rangfolge erfolgen:
1. Wahl der angebotenen Sprachenfolge,
2. Schulprogramm/Schulprofil und
3. Los.
Dem Kriterium „Schulprogramm/Schulprofil" soll zukünftig eine größere Bedeutung bei der Aufnahme zukommen, wenn es mehr Anmeldungen gibt als Schulplätze vorhanden sind. Um die Eigenverantwortung der Schulen zu stärken, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung. Maßgebliche Kriterien sollen nicht die Noten, sondern andere, dem Profil einer Schule entsprechende in der Grundschule oder außerhalb der Schule erworbene Kompetenzen oder Neigungen sein. Beispielsweise die Fortsetzung eines bereits an der Grundschule begonnenen Profils (z.B. Musik-, Kunst- oder Sportbetonung). Die Einzelheiten über die Auswahl durch die Schulleiterin oder den Schulleiter müssen durch Rechtsverordnung konkretisiert werden, um die Entscheidung rechtssicher zu machen.
Der Losentscheid bleibt weiterhin notwendig.
Die Nähe des Wohnorts zur Schule soll - anders als derzeit - kein Auswahlkriterium mehr sein. Besondere Härtefälle sollen - wie bisher - unabhängig von den Aufnahmekriterien berücksichtigt werden.

 

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. Mai 2009 um 09:57 Uhr